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Service, Nachrichten
17.02.2012, Deutschland

Änderung in der VgV

Die Erhöhung der EU-Schwellenwerte wird in die VgV übernommen.

Zum 01.01.2012 erhöhte die EU-Kommission die EU-Schwellenwerte. Bisher galten diese nur für Sektorenauftraggeber, denn § 1 Abs. 2 SektVO hat einen dynamischen Verweis auf die neuen Werte in der EU-Verordnung Nr. 1251/2011. Für alle anderen blieb die Erhöhung bisher ohne Wirkung.

Erwartungsgemäß hat am Freitag, 10.02. 2012 der Bundesrat in seiner 892. Sitzung der „Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ zugestimmt. Die Verordnung ist einen Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt wirksam, ab diesem Tag treten die angehobenen Schwellenwerte für alle Auftraggeber in Kraft:

  • für Bauaufträge: 5.000.000 Euro
  • für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 Euro
  • für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro
  • Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden: 130.000 Euro

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