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Service, Nachrichten
23.12.2015, Mecklenburg-Vorpommern

Änderung Vergabegesetz in MV

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat Verfahrenserleichterungen für Unternehmen und Vergabestellen beschlossen.

Am Mittwoch, den 16.12.2015, erörterte und beschloss der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Änderungen zum Vergabegesetz. Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus führte dazu an, dass das Vergabegesetz weiterentwickelt und praxisnäher gestaltet worden sei. Gleichzeitig sei der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn von 8,50 Euro auch für öffentliche Aufträge festgeschrieben worden. Insbesondere die Festschreibung des Mindestlohns war bereits mehrere Monate ein diskutiertes Thema im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

Ziele des Gesetzes sind unter anderem die Erhöhung der Bagatellgrenzen und die Änderung der sogenannten „Aufgreifschwelle“. Konkret gilt das Gesetz somit erst ab der festgelegten „Bagatellgrenze“ in Höhe von 10.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 50.000 Euro für Bauleistungen. Bei Zweifeln an der Angemessenheit eines Preisangebotes („Aufgreifschwelle“) ist künftig eine Abweichung von mindestens 20 Prozent von den Preisen anderer Bieter oder der Preisermittlung des Auftraggebers ausschlaggebend. Vor der Änderung des Gesetzes war bereits eine Abweichung von 10% ausreichend.

Auch das Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) wurde in der Änderung des Vergabegesetzes aufgegriffen. Wie bisher gilt bei öffentlichen Aufträgen als Untergrenze der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Dies gilt auch für Berufsgruppen, in denen der Mindestlohn nach dem MiLoG erst zu einem späteren Zeitpunkt den Wert von 8,50 Euro erreicht. Um die Abläufe im Vergabeverfahren zu vereinfachen, ist es zukünftig außerdem gestattet, unterlegene Bieter per E-Mail oder Fax über die Zuschlagsentscheidung zu unterrichten.

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

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