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Service, Nachrichten
09.12.2022, Bayern

Bayern: Dringlichkeitsvergabe von Strom und Gas

Die Energieversorgung soll gesichert sein – bayerische Kommunen können deshalb beim Einkauf von Strom und Gas in der Regel einfachere Wege gehen.

Damit die Kommunen in Bayern die Beschaffung von Strom oder Gas bei Auftragswerten ab dem EU-Schwellenwert (derzeit 215.000 Euro netto) schnell abwickeln können, dürfen sie in der Regel von Dringlichkeitsvergaben ausgehen. Darauf weist das bayerische Innenministerium hin. Der Vorteil: Das formlose Einholen von Vergleichsangeboten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist möglich und Fristen müssen nicht eingehalten werden.

Auch entfällt die Verpflichtung der Vorabinformation. Die Kommunen haben aber zu dokumentieren, dass eine förmliche Ausschreibung aus Zeitgründen nicht möglich war. Das Ministerium empfiehlt trotz allem, mehrere Unternehmen um Angebote zu bitten. Das gilt auch für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen unter Beachtung der Wertgrenzen aus der Bekanntmachung „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Sie müssen die Dringlichkeit nicht gesondert begründen.

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