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Service, Nachrichten
25.08.2020, Bremen, Niedersachsen, Deutschland

Bremer Bauverbände fordern Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Bremer Bauwirtschaft sieht erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Der Koalitionsvertrag der Regierungskoalition sieht vor, die Tariftreue zu stärken und das Tariftreue- und Vergabegesetz auf weitere Liefer- und Dienstleistungen zu erweitern. Aus Sicht der unternehmerischen Praxis bietet sich hier die Gelegen- und Notwendigkeit, das Gesetz zu überarbeiten. Aus diesem Grund haben sich der Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen und der Verband Baugewerblicher Unternehmen im Lande Bremen im Juli 2020 mit Vorschlägen zur Reform des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes an den Bremer Senat und die Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft gewandt.
“ …Unternehmen brauchen einen klaren und geeigneten Rechtsrahmen, um Ihre Leistungen anbieten zu können.“

Die Eckpunkte des Positionspaper

  • Einhaltung der Mindestbedingungen bei der Vergabe: Angebote mit Stundensätzen, die unterhalb festgelegter Werte liegen, sollten keinen Zuschlag erhalten können.  
  • Tarifflucht vermeiden: Bei der Ausschreibung von Bauleistungen sollten nur Baubetriebe, die unter den einschlägigen Tarifvertrag fallen, teilnehmen dürfen.
  • Herstellung sozialer Mindeststandards: Bei Bauausschreibungen sind von den Unternehmen die Nachweise über die Einzahlung in die zuständige Sozialkasse Bau vorzulegen.  
  • Berücksichtigung von Tarifgebundenheit: Die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband bzw. einer Innung sollte zur gesetzlichen Vermutung der Einhaltung von Tariftreue führen, die nur bei offensichtlichen und schwerwiegenden Verstößen gegen den Mindestlohn nicht greift.“ 
  • Beachtung des Verschuldensprinzips: Vergabesperren und Vertragsstrafen dürfen nur bei Verschulden des Auftragnehmers verhängt werden. 
  • Beachtung der Verhältnismäßigkeit: Vergabesperren dürfen nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen oder allgemeinverbindlichen Mindestlohns ausgesprochen werden.  
  • Einführung eines Rechtsschutzes: Ohne Rechtsmittel droht ggf. die Existenzvernichtung von tariftreuen Unternehmen, wenn diese zu Unrecht mit einer Vergabesperre belegt werden. Daher wird die Einführung eines effektiven Rechtsschutzes gefordert. 

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