Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Corona-Sonderregelungen bei der Vergabe verlängert. Der Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 14. April, der zunächst bis zum 30. Juni galt, ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert worden.
Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte ohne ein förmliches Vergabeverfahren beschafft werden. Die Vergabestellen müssen dafür keine Markterkundung vorweisen, dennoch aber weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einhalten.
Für handlungsfähige Verwaltung
Die Regelungen erleichtern den Kauf medizinischer Heil- und Hilfsmittel, die gegen die Verbreitung des Corona-Virus helfen sollen. Dazu gehören etwa Schutzkleidung, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Auch Beatmungsgeräte sollen auf diese Weise zügiger zu beschaffen sowie Teststationen schneller einzurichten sein.
Darüber hinaus trägt der „Erleichterungserlass“ dazu bei, dass die Verwaltung in der Pandemie handlungsfähig bleibt. Die direkte Vergabe gilt zum Beispiel auch für den Kauf von Videokonferenztechnik. Bestehende Rahmenverträge sind deshalb aber nicht außer Kraft gesetzt.