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Service, Nachrichten
16.07.2020, Deutschland

Handlungsleitlinien für beschleunigte öffentliche Auftragsvergabe

Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen beschlossen.

Am 09. Juli 2020 sind aktuelle „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ in Kraft getreten.

Dazu das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Pressemitteilung vom 8. Juli 2020: „Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen. Damit wird eine weitere Maßnahme des Konjunkturpakets umgesetzt.“

Die vergaberechtlichen Erleichterungen sollen die Bekämpfung der Corona-Krise und die Wiederbelebung der Wirtschaft unterstützen. Für Vergabestellen des Bundes gelten befristet bis zum 31. Dezember 2021 folgende erhöhte Wertgrenzen.

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

  • Bis zu einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer können wahlweise Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
  • Direktaufträge sind bis zu einem Auftragswert in Höhe von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer möglich.

Bei Bauaufträgen


Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben bei allen Vergabeverfahren unberührt. Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und des Klimaschutzes sind zu beachten. Zudem sollen die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen, von Start-Ups und Innovationen genutzt werden.

Quelle:

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