Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
19.11.2018, Schleswig-Holstein

Diskussion über das neue Vergabegesetz

Schleswig-Holstein soll ein neues Vergabegesetz erhalten. Wirtschaftsministerium und Verbände äußern sich positiv über die bisherige geplante Umsetzung.

Das neue Vergabegesetz von Schleswig-Holstein, kurz VGSH, befindet sich derzeit in der Anhörung. Nach Ansicht des hiesigen Wirtschaftsministers Dr. Bernd Buchholz sowie verschiedener Verbands- und Kammervertretern im Land zeigt sich schon bei der Gesetzesnovelle eine deutliche Entbürokratisierung und Entlastung der kleineren Betriebe, etwa aus dem Handwerk, und Vergabestellen.

„Das neue Gesetz macht Auftragsvergaben schlanker und rechtssicherer. Es hat dabei gerade einmal sechs Paragraphen, die sich auf das Nötigste beschränken und im Übrigen auf die Vergabeordnungen, nämlich die bundesweit bekannten VOB und die Unterschwellenvergabeordnung verweisen, die für sich genommen bereits umfangreich genug sind“, sagte Buchholz. Als Beispiel für eine große Erleichterung nannte er die verbindliche Vorgabe für Vergabestellen, dass Bieter im ersten Schritt nur Eigenerklärungen abgeben müssen. Die aufwändigeren Nachweise und Bescheinigungen würden künftig nur noch von dem Unternehmen verlangt, das den Zuschlag erhalten soll. „Das erhöht sicherlich die Bereitschaft, sich an solchen Vergaben zu beteiligen.“

Nach den Worten der ersten Vorsitzenden der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V., Dr. Julia Körner, habe die Landesregierung „einen Entwurf für ein wirklich mittelstandsfreundliches Vergabegesetz vorgelegt“. Dazu trage auch maßgeblich der Verzicht auf den Zwang bei, ständig Nachhaltigkeitskriterien zu verwenden. „Wir verbinden daher mit diesem Gesetzentwurf die Hoffnung, dass sich wieder mehr Unternehmen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen,“ so Körner.

Das Ende für TTG SH

Das neue VGSH soll 2019 das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) für Schleswig-Holstein ablösen. Nach der Anhörung von Verbänden und anderen Institutionen am 14. November wird sich der schleswig-holsteinische Landtag auf einer seiner nächsten Sitzungen in zweiter Lesung mit dem Vergabegesetz beschäftigen. Bei Zustimmung wäre dann der Weg frei, die in der Gesetzesnovelle enthaltene Unterschwellenvergabever­ordnung (UVgO) in Schleswig-Holstein einzuführen. Gegenüber der bereits 2017 für Bundesbehörden geltenden UVgO wird es in Schleswig-Holstein nur geringfügige landesspezifische Abweichungen geben.

„Damit könnten vielleicht schon ab März nächsten Jahres die Spielregeln im öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsmarkt bis zu Auftragsvergaben von unter 221.000 Euro, im Baubereich von unter 5,5 Millionen Euro, zumindest im norddeutschen Umfeld wieder einheitlich sein.“, sagt Buchholz mit Blick auf Hamburg und Bremen, die die UVgO bereits eingeführt haben und auf Mecklenburg-Vorpommern. Dort tritt die UBgO am 1. Januar 2019 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 15.11.2018

Zurück
Ähnliche Nachrichten