Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
14.12.2016, Niedersachsen

Ergebnisse da

Kürzlich wurde der Evaluationsbericht zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vorgelegt.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat einen „Bericht zur Evaluation gemäß § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG)“ mit Stand Oktober 2016 veröffentlicht. Die Landesregierung hatte den Auftrag, die Auswirkungen des seit 01.01.2014 anwendbaren NTVergG im Hinblick auf die Erreichung der gesetzlichen Zielsetzung eines fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge sowie einer umwelt– und sozialverträglichen Beschaffung durch die öffentliche Hand bis zum 31.12.2015 zu prüfen. Daneben waren praktische Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes auszuwerten. Der Evaluationsbericht bezieht sich grundsätzlich auf das NTVergG in der bis zum 30.06.2016 geltenden Fassung. In zwei Stufen eingeteilt wurden sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen gebeten, ihre Erfahrung bei bisherigen Vergabeverfahren nach NTVergG zu übermitteln.

Die Möglichkeit zur Berücksichtigung von Umweltverträglichkeitskriterien wurde in 62 % der Vergabeverfahren genutzt. Im Bereich des ÖPNV spielten Umweltkriterien bei drei Viertel aller Vergaben eine Rolle. Die Integration von Umweltverträglichkeitskriterien beurteilten 48 % der Vergabestellen mit „mittel“. 37 % gaben an, die Berücksichtigung dieses Aspekts sei nur „schlecht“ möglich gewesen. 13 % verfügten hingegen über gute Erfahrungen in der Vergabepraxis.

Soziale Kriterien machen Probleme

Hingegen wurden soziale Kriterien (z.B. Beschäftigung von Schwerbehinderten, Auszubildenden oder Langzeitarbeitslosen bzw. Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf) in lediglich 17 % der Verfahren gefordert. Im Bereich des ÖPNV fanden soziale Kriterien bei 63 % der Aufträge Berücksichtigung. Insgesamt wurde die Beschäftigung von Auszubildenden mit 29 % am häufigsten gefordert, gefolgt von der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern mit 26 % und der Beschäftigung Schwerbehinderter mit 21 %. In 57 % der Fälle wurden – teilweise zusätzlich zu den in § 11 Abs. 2 genannten Aspekten – auch Kriterien, die nicht explizit im NTVergG genannt werden, berücksichtigt.

Die Einbindung sozialer Kriterien bereitete den Vergabestellen die größten Schwierigkeiten in der Praxis. 51 % der Auftraggeber hielten soziale Kriterien für „schlecht“ integrierbar, weitere 45 % gaben die Bewertung „mittel“. Die Vergabestellen haben im Erhebungszeitraum lediglich bei 8 % der Vergaben Kontrollen durchgeführt. Bei 7 % der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt, die in 62 % auch sanktioniert wurden. Die Vergabestellen bewerteten die Durchführung von Kontrollen und Sanktionen besonders kritisch: 63 % hielten die Realisierung von Kontrollen für „schlecht“ möglich und 20 % werten mit „mittel“. Zu den Schwierigkeiten der öffentlichen Auftraggeber bei der Umsetzung der Vorschrift gehören die aus Anwendersicht mehrdeutige Formulierung der Vorschrift, der erhebliche zusätzliche zeitliche und personelle Aufwand bzw. nicht vorhandene Kenntnisse des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts bei den Vergabestellen. Die Formulierung der Kontrollvorschrift ist zwar im parlamentarischen Verfahren im Rahmen der Gesetzesnovellierung ausführlich diskutiert, im Ergebnis jedoch beibehalten worden.

Auch die Sanktionsmöglichkeiten wurden häufig eher negativ bewertet, nämlich von knapp der Hälfte (48 %) der Befragten. Weitere 29 % gaben die Bewertung „mittel“. Schließlich wurde sogar auch von größeren Verwaltungsbehörden mit vermeintlich größerem Potenzial an Fachleuten gegenüber der Servicestelle NTVergG angeregt, dass die Zuständigkeit für Kontrollen und Sanktionen allein auf die Zollbehörden verlagert werden solle, um die öffentlichen Auftraggeber von diesen vertraglichen Verpflichtungen zu entlasten bzw. zu entbinden. Dennoch soll sich nichts ändern. Vielmehr wird erwartet, dass zunehmende Routine möglicherweise noch bestehende Unsicherheiten beseitigen wird.

Insgesamt bewährt

Die Befragung der Vergabestellen hat zudem ergeben, dass die Regelungen des NTVergG auf die Entwicklung von Angeboten und Preisen im Vergabeverfahren eher geringen Einfluss haben: 56 % der Befragten gaben an, die Zahl der Angebotseingänge sei konstant geblieben, während 25 % einen Rückgang festgestellt hatten. Die Zahl fehlerhafter Angebote blieb nach Einschätzung von 52 % der Vergabestellen konstant, während 23 % von einem Anstieg berichteten. Die Entwicklungen der Preise und Kosten blieb nach Auskunft von 39 % der Befragten konstant. Immerhin 30 % berichteten
von einem Preisanstieg.

Nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums hat sich das NTVergG insgesamt bewährt. Daher bestehe aktuell kein Änderungsbedarf. Allein hinsichtlich der Geltung der Vergabeverfahrensvorschriften insbesondere für private Zuwendungsempfänger ist das Ministerium in eine Prüfung eingetreten, inwieweit hier Erleichterungen eingeführt werden können.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016

Zurück
Ähnliche Nachrichten