In einem Bericht über die Umsetzung von 36 wichtigen EU-Handelsabkommen widmet sich die Europäische Kommission auch der öffentlichen Vergabe. In der Dokumentation, mit der sie das Europäische Parlament über den Stand im Jahr 2019 informiert, geht sie in einem Abschnitt auf das öffentliche Beschaffungswesen ein.
Danach entfallen 10 bis 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf öffentliche Aufträge. Die Ausgaben dafür machen 13,7 Prozent des BIP der EU aus und belaufen sich auf etwa 2015,3 Milliarden Euro – öffentliche Versorgungsanlagen und Aufträge im Verteidigungsbereich sind dabei nicht berücksichtigt.
Zugang zu Vergabeverfahren im Ausland
Dank der Kapitel über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die in die Handelsabkommen aufgenommen wurden, haben EU-Unternehmen Zugang zu solchen Ausschreibungen für Waren und Dienstleistungen inklusive Bauarbeiten in anderen Ländern. Der Anwendungsbereich der Abkommen definiert dabei den Umfang der Marktöffnung für ausländische Bieter, in den Vorschriften sind die Bedingungen des Marktzugangs festgelegt.
In dem Bericht illustriert die EU-Kommission ihre Aussagen mit Beispielen: Das Wirtschaftspartnerabkommen (WPA) mit Japan etwa hat europäischen Firmen Zugang zu Vergabeverfahren von 48 Städten in Japan ermöglicht.