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Service, Nachrichten
13.08.2021, Sachsen-Anhalt

Konkrete Pläne zu neuem Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt

Rund zwei Monate nach der Landtagswahl haben sich CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt auf den Entwurf für einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht eine Reform des Vergabegesetzes vor.

Was Wirtschafts- und Kommunalvertreter fordern, könnte in Sachsen-Anhalt bald umgesetzt werden: ein neues Landesvergabegesetz. Zumindest haben die Parteispitzen von CDU, SPD und FDP das in ihrem Entwurf des Koalitionsvertrags formuliert. Diesem muss noch die jeweilige Parteibasis zustimmen. In dem Papier heißt es: „Bis Mitte des Jahres 2022 werden wir (…) ein Tariftreue- und Vergabegesetz erarbeiten und verabschieden.“

Der Forderung von Wirtschafts- und Kommunalverbänden nach einem Bürokratieabbau wollen die Politiker dabei entsprechen. Helfen kann unter anderem die beabsichtigte Erhöhung der Schwellenwerte. Diese werden im Entwurf des Koalitionsvertrages auch schon genannt – etwa ein Eingangsschwellenwert von 120.000 Euro für Bauleistungen.

Die zukünftigen Regierungsparteien einigten sich auch darauf, dass wesentliche Grundsätze fairer Arbeit – etwa eine Azubi-Quote – als Standard erhalten bleiben sollen. Auch würden nur Unternehmen, die nach Tarif oder einen Vergabemindestlohn bezahlen, in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen.

Ferner planen die zukünftigen Koalitionäre, eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) einzuführen und durch eine vereinfachte Rechtsanwendung die Vergabekammern zu entlasten.

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