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Service, Nachrichten
12.11.2015, Deutschland

Mantelverordnung zur Vergaberechtsreform

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Entwürfe zur geplanten Modernisierung des Vergaberechts.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) wird derzeit im Deutschen Bundestag diskutiert.

Um Einzelheiten der Vergabeverfahren zu regeln, veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dazu nun Entwürfe, die von mehreren Rechtsverordnungen ergänzt werden. Sie greifen die allgemeinen Regelungen des Gesetzesentwurfs auf und erweitern diese in zahlreichen Detailfragen. Diese Ergänzungen wurden in einer Mantelverordnung zusammengefasst und beinhalten folgende Verordnungen:

  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in Artikel 1 (sog. „klassische Auftragsvergabe“).
  • Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) in Artikel 2.
  • Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) in Artikel 3
  • Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkraft- und Außerkrafttreten.

Quelle: Presse-Information forum vergabe e.V. vom 11. November 2015

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