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Service, Nachrichten
14.02.2014, Thüringen

Mehr Nachprüfungen in Thüringen

Die Zahl der Nachprüfungen in Thüringen nimmt zu. Beschwerden erfolgen auch bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

In Thüringen wächst die Zahl der Beschwerden gegen Auftragsvergaben von Land und Kommunen. Das berichtet die Industrie- und Handelskammer Erfurt. Die Thüringer Vergabekammer in Weimar hat nach Medieninformationen im vergangenen Jahr 84 Beschwerden gegen die Ergebnisse von nationalen und EU-weiten Ausschreibungen überprüft. Das waren 27 mehr als im Jahr 2012.

Der Vorsitzende der Vergabekammer, Axel Scheid, sagte dem MDR, der Anstieg sei erwartet worden. Seitdem die Beschwerdemöglichkeiten erleichtert wurden, gebe es vor allem bei den nationalen Ausschreibungen mehr Einwände.

Jede vierte Vergabe wurde nach dem Urteil der Kammer auch zu Recht von den Unterlegenen beanstandet. Kommunen beziehungsweise das Land mussten deshalb die betreffenden Projekte neu ausschreiben.

Dagegen lehnte die Kammer in 35 Verfahren eine Rüge als unbegründet ab, weil die Vergaben den geltenden Vorschriften entsprochen hätten. Bei den übrigen 27 Fällen zogen die Antragsteller ihre Beschwerden zurück. In den Beschwerden, die der Kammer vorgelegt wurden, ging es in dem vergangenen Jahr unter anderem um Ausschreibungen für die Entsorgung von Klärschlamm und gefährlichen Abfällen, Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten in Krankenhäusern und Nahverkehrsleistungen.

Die Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Thüringen aus dem Jahr 2010 sieht eine Nachprüfung öffentlicher Aufträge auch unterhalb der EU-Schwellenwerte vor. Danach können Bieter ihre Beschwerden gegen öffentliche Auftraggeber, die der Fach- oder Rechtsaufsicht des Landes unterstehen, wegen Nichtbeachtung der Vergabebestimmungen (VOB/VOL-Beschwerden) an die für die auftraggebende Stelle jeweils zuständige Aufsichtsbehörde beziehungsweise der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle (Nachprüfungsstelle) richten.

Quelle: Staatsanzeiger vom 14. Februar 2014

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