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Service, Nachrichten
16.05.2014, Hessen

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollen in Hessen künftig den Firmen Mindestlohn und Tariftreue abverlangt werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte die schwarz-grüne Koalition am 15. Mai 2014 in Wiesbaden vor. Die Auftragnehmer müssen Verpflichtungserklärungen abgeben. Dies gilt auch für Sub- und Verleihunternehmen.

Auch soziale und ökologische Punkte wie die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und fair gehandelte Produkte können berücksichtigt werden. Allerdings liegt es im Ermessen der Kommunen oder des Landes, ob diese Kriterien bei der Vergabe Gewicht haben. Grundsätzlich soll weiterhin das wirtschaftlichste Angebot entscheidend werden. Erstmals wurde auch der öffentliche Personennahverkehr einbezogen.

Die CDU wertete die Initiative als „guten Kompromiss“. Die Grünen seien der Union bei den Freigrenzen bei der Auftragsvergabe entgegenkommen, sagte der Abgeordnete Walter Arnold. Künftig können Kommunen auch weiterhin Aufträge unter 100.000 Euro freihändig ohne Ausschreibung vergeben. Sie müssen aber fünf statt bisher drei Firmen gezielt auf ein Angebot ansprechen. Das Gesetz verhindere Lohndumping und sei mittelstandsfreundlich, sagte Grünen-Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

Quelle: dpa

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