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Service, Nachrichten
31.01.2014, Deutschland

Nachteil für kleine Büros

Architekten und Ingenieure kritisieren zu hohe Anforderungen bei Leistungsnachweisen in VOF-Verfahren.

Architekten und Ingenieure beklagen nach Angaben ihrer Kammern, dass ihnen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erschwert wird, wenn die Auftraggeber bei Vergabeverfahren nach der Verdingungsordung für freiberufliche Leistungen (VOF) sehr hohe Anforderungen bei den Eignungsnachweisen stellen.

Ansprüche auf „angemessenes Maß“ bringen

„Das ist ein echtes Thema“, sagt Stephan Engelsmann, erster Vizepräsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Die Anforderungen der Kriterien wie Umsatz und Referenzen sind so umfangreich, dass es für kleinere Büros sehr schwierig ist, zu einem Auftrag zu gelangen“, ergänzt er. Die Unzufriedenheit betroffener Büros kennt auch Thomas Treitz, bei der Architektenkammer Baden-Württemberg für Vergabe und Wettbewerb zuständig. „Die Eignungskriterien sind in der Regel nicht sehr günstig für kleine oder junge Büros definiert“, sagt er.

Hier setzen auch Lösungsvorschläge an: „Man könnte die Ansprüche auf ein angemessenes Maß herabsetzen“, sagt Engelsmann. Der Umsatz habe erst mal nichts damit zu tun, ob ein Ingenieur- oder Architekturbüro geeignet sei.

Es sei außerdem nicht sinnvoll, zum Beispiel für den Bau eines Gymnasiums von einem Trag werksplaner zu fordern, dass er in den vergangenen drei bis fünf Jahren drei Gymnasien gebaut habe. Man könne etwa den Nachweis fordern, dass jemand in den vergangenen zehn Jahren drei öffentliche Gebäude geplant hat. Nach Ansicht von Vergaberechtsexperten liegt das Problem auch bei der korrekten Anwendung des Vergaberechts: Demnach ist es unzulässig, überhöhte Anforderungen zu stellen. Wenn es Diskrepanzen zwischen Leistung und Anforderungen gebe, könne ein Bieter auch rügen.

Bei EU-weiten Verfahren ist die Möglichkeit, auf diese Weise Einspruch zu erheben, gegeben. Thomas Treitz schätzt die Hürde, eine Rüge auszusprechen, jedoch als hoch ein: „Der Auslober wird dann antworten, dass er die Kriterien für angemessen hält.“

Vorschlag: Europa und der Bund sind gefragt

Der nächste Schritt führt dann zur Vergabekammer. „Da müssen Sie 2.500 Euro Gebühr bezahlen und außerdem einen Anwalt hinzuziehen“, sagt er. Und gerade kleinere Büros hätten keinen Juristen im Haus. Sein Vorschlag, die Situation zu entschärfen, zielt darauf, die Schwellenwerte zu erhöhen und den Auslobern weniger Spielraum bei den Eignungskriterien zu geben. „Da muss dann Bestehendes auf Bundes- und Europaebene korrigiert werden“, meint er.

Aber er sieht noch eine weitere Lösung. „Die Kammern versuchen, über Appelle ein gesundes Maß zu erreichen.“ Diesen Weg, die Situation zu entspannen, schlägt auch Bauingenieur Engelsmann vor: „Man muss die öffentlichen Auslober darüber aufklären, dass es da ein Problem gibt, vielen ist es vielleicht nicht klar, was sie mit den zu hohen Anforderungen anrichten.“

Quelle: Staatsanzeiger 1/2014, Seite 13

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