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Service, Nachrichten
01.02.2017, Deutschland

Neue AVV-EnEff in Kraft

Für die Beschaffung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen trat die neue AVV-EnEff in Kraft.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) verpflichtet die Behörden des Bundes bereits seit 2008, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besondere Kriterien zur Energieeffizienz vorzugeben. Die Verwaltungsvorschrift ergänzt und konkretisiert damit rechtliche Verpflichtungen aus der Vergabeverordnung (VgV) für die Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte. Darüber hinaus verpflichtet die AVV-EnEff die Bundesbehörden auch unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Berücksichtigung eines hohen Energieeffizienzniveaus bei der Beschaffung.

Die der Verwaltungsvorschrift angefügten Leitlinien enthalten Hinweise, wie die Kriterien im Vergabeverfahren im Einzelnen zu berücksichtigen sind. Hierbei orientiert sich die Gliederung an der typischen Konzeption eines Vergabeverfahrens (Bedarfsanalyse, Erstellung von Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung, Ausführungsbedingungen, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien). So sollen die Auftraggeber des Bundes zum Beispiel grundsätzlich nur solche Waren und Produkte beschaffen, die die höchste Energieeffizienzklasse aufweisen.

Eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen wurde am 24. Januar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Fundstelle: BAnz AT 24.01.2017 B1) und ist am 25. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift ist zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

Die aktuelle Fassung der AVV-EnEff können Sie auf den Internetseiten des BMWi einsehen.

Mehr zum Thema Energieeffizienz lesen Sie in unserem Blog.

Quelle: BMWi

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