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Service, Nachrichten
12.12.2019, Sachsen

Neue Koalition will Vergabegesetz in Sachsen ändern

Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen in Sachsen werden die Eckpunkte eines neuen Vergabegesetzes festgelegt – ein Mindestlohn und mehr Nachhaltigkeit gehören dazu.

Kaum hat die neue Landesregierung in Sachsen aus CDU, SPD und Grünen ihren Koalitionsvertrag vorgelegt, wird die erste Kritik laut. Der sächsische Handwerkstag kritisiert die geplanten Änderungen am Vergabegesetz. Es sei unverständlich, dass „das bewährte Gesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe mit neuen Auflagen verkompliziert werden soll“.

Mindestlohn gefordert

Anspielen dürfte die Dachorganisation damit wohl vornehmlich auf zwei Erklärungen im Koalitionsvertrag. Zum einen werden künftig von den Bietern Mindestarbeitsbedingungen erwartet, die entweder auf Tarifverträgen oder Branchenmindestlöhnen beruhen oder einen Vergabemindestlohn festlegen in Bereichen, in denen beides nicht existiert. Ferner sollen Leiharbeiter oder Beschäftigte von Subunternehmern genauso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Zum anderen soll die Nachhaltigkeit bei Vergaben gestärkt werden. Das heißt, die öffentlichen Auftraggeber können Faktoren wie Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz oder Lebenszykluskosten berücksichtigen.

Um auf die Interessen des Mittelstandes einzugehen, wollen die Koalitionäre Präqualifikation ermöglichen, die losweise Vergabe stärken und prüfen, ob Nachweispflichten reduziert werden können.

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