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Service, Nachrichten
14.07.2016, Saarland

Privatwirtschaft hat Vorrang

Im Saarland wurden Mitte Juli die Mittelstandsförderung und eine Clearingstelle beschlossen.

Ein neues Mittelstandsförderungsgesetz soll die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen im Saarland verbessern. Zur Stärkung des Mittelstands wird bundesweit erstmals eine kombinierte Clearingstelle und vergaberechtliche Nachprüfstelle eingerichtet. Damit gebe es nicht nur mehr Mitsprache des Mittelstands bei der Gesetzgebung, es werde auch sichergestellt, dass diese umgesetzt werden, sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) am 13. Juli 2016 nach der Verabschiedung des Gesetzes im Saarbrücker Landtag. Im Gesetz ist der Grundsatz des Vorrangs privatwirtschaftlicher Leistungserbringung festgeschrieben. Zudem ist die öffentliche Hand verpflichtet, Abrechnungen spätestens 30 Werktage nach Eingang zu bezahlen.

In Sachen Clearing Vorreiter

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das neue Mittelstandsförderungsgesetz verbessert die Rahmenbedingungen erheblich. Besonders die Clearingstelle ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland.“

Bisher hat lediglich Nordrhein-Westfalen eine Clearingstelle, während Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Nachprüfstelle eingerichtet haben. Mit der Kombination beider Stellen ist das Saarland Vorreiter. Die Clearingstelle prüft Rechtsvorschriften auf Mittelstandsfreundlichkeit und schützt kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise vor einem Übermaß an Bürokratie. Sie wird Gesetze bewerten und eigene Vorschläge für eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung unterbreiten. Über die Nachprüfstelle wiederum können Unternehmen die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe bei öffentlichen Aufträgen schon bei einem geringeren Finanzvolumen überprüfen lassen.

„Insbesondere die neue Ausgestaltung des Vergaberechts stärkt die kleinen und mittleren Unternehmen im Land“, so die Ministerin. „Im Wettbewerb mit großen Betrieben ist es für KMU und insbesondere auch für Gründerinnen und Gründer nun leichter, an öffentliche Aufträge zu kommen.“ Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der Aufteilung in Fach- und Teillose. Bei beschränkten Ausschreibungen und auch bei freihändigen Vergaben sollen mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Förderung des Mittelstands

Darüber hinaus legt das Mittelstandsförderungsgesetz den Vorrang privatwirtschaftlicher Leistungserbringung als Grundsatz fest. Die öffentliche Hand soll also wirtschaftliche Leistungen nur dann erbringen, wenn Unternehmen mit ausschließlich privaten Gesellschaftern dazu nicht ebenso gut in der Lage sind.

Auf Grundlage des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes können sich nun alle Freiberufler wie Ingenieure oder Architekten auf Förderung nach diesem Gesetz berufen. Bisher galt dies nur für ‚in der Wirtschaft tätige‘ Freie Berufe. Außerdem erleichtert das neue Gesetz den Fachkundenachweis. Wer im Besitz eines Meisterbriefes ist, braucht keinen weiteren Nachweis der Fachkunde mehr zu erbringen. Zudem wurden Maßnahmen, die zu fairer Entlohnung und guten Arbeitsbedingungen beitragen, Bestandteil der Mittelstandsförderung.

Quelle: dpa; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (Saarland)

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