Im Zuge der Corona-Krise hat Rheinland-Pfalz vorübergehend seine Wertgrenzen bei Vergaben geändert. „Um den direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken, sollen die Auftragswertgrenzen für weniger förmliche Vergabeverfahren im Lande Rheinland-Pfalz temporär angehoben werden“, heißt es in einem Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums. Dabei geht es um Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben sind den Angaben zufolge ohne Begründung zugelassen, sofern bei der zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bei Bauleistungen nach der VOB/A gilt das bis zu 1 Million Euro – hier ist eine beschränkte Ausschreibung erforderlich. Bei einem Auftragswert bis zu 100.000 Euro kann freihändig vergeben werden. Normalerweise liegen diese Grenzen bei 200.000 beziehungsweise 40.000 Euro.
Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A sind jetzt beschränkte und freihändige Vergaben jeweils bis 100.000 Euro möglich. Das ist normalerweise nur bis zu 80.000 Euro (beschränkte Vergabe) beziehungsweise 40.000 Euro (freihändige Vergabe) der Fall. Die Anhebung der Wertgrenzen gilt zunächst bis zum Jahresende.