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Service, Nachrichten
01.02.2013, Sachsen

Sachsen hat ein neues Vergabegesetz

Am Mittwoch wurde im sächsischen Landtag das neue Vergabegesetz beschlossen. Die Landesregierung verspricht sich dadurch weniger Aufwand.

Jetzt ist es beschlossen. Sachsen hat ein neues Vergabegesetz. Bis zur Verkündigung und damit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden aber bis dahin begonnene Vergabeverfahren auf Grundlage des bisherigen Rechts abgeschlossen. Die schwarz-gelbe Landesregierung charakterisiert das Gesetz als „schlank, unbürokratisch und unternehmerfreundlich“. Opposition und Gewerkschaften kritisieren das neue Vergabegesetz, da nicht, wie gefordert, die Auftragsvergabe an soziale und ökologische Bedingungen, etwa Mindestlöhne, geknüpft ist.

Der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt (BISA) begrüßt hingegen das neue Vergabegesetz. Sein Hauptgeschäftsführer, Dr. Robert Momberg, sieht die Forderungen der Bauindustrie nach einem transparenten, fairen und praktischen Vergabegesetz nach modernen Maßstäben erfüllt. Die vergabefremden Kriterien, die die Opposition und Gewerkschaften gefordert haben, seien laut Verband in der Praxis nicht durchführbar. Zudem sei die Lohnuntergrenze in Sachsen mit 10,25 Euro „weithin akzeptiert“. Mit dem neuen Vergabegesetz wurden drei weitere Forderungen des Verbandes BISA erfüllt. Die Rechtssicherheit für Bieter wurde durch die Zentralisierung der Nachprüfungen bei der Landesdirektion erhöht. Vergabestellen müssen Bieter nun ab einem Auftragswert von 75.000 Euro (netto) informieren, warum ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und die Unternehmer erhielten durch den Verzicht von Sicherheitsleistungen für Mängelansprüchen unterhalb einer Auftragssumme von 250.000 Euro (netto) mehr finanzielle Entlastung.

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