Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
14.03.2014, Nordrhein-Westfalen

Streit um Verpflichtungserklärung

Die Anwendung des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG-NRW) ruft in der Praxis rechtliche Probleme hervor.

Nicht allein, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit der Regelungen mit europäischem Recht prüft. Nun haben auch Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Bedenken dagegen erhoben. Sie monieren, dass öffentliche Auftraggeber gegen das Vergaberecht verstoßen, wenn sie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in Vergabeverfahren als Eignungsnachweise von Bietern fordern. Derartige Verpflichtungen dürften ausschließlich als zusätzliche Bedingungen an die Auftragsausführung vorgesehen werden. Relevant dafür ist der Paragraf 97 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wie Vergaberechtler Oliver Hattig von der Kölner Kanzlei Hattig und Dr. Leupolt mitteilt.

Der Fall und das Urteil

Der vom OLG Düsseldorf entschiedene Fall betraf die Ausschreibung eines Arzneimittelrabattvertrags durch gesetzliche Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. In einem der Lose wurde in der Bekanntmachung eine Verpflichtungserklärungen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG NRW zu den ILO-Kernarbeitsnormen verlangt. Einer der Bieter strengte eine Rüge an: Die Forderung der Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sei vergaberechtswidrig.

Der Nachprüfungsantrag hatte im Ergebnis Erfolg, wie Rechtsexperte Hattig berichtet: Entgegen der vergaberechtlichen Einordnung der Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen durch die Krankenkassen in die Phase der Eignungsprüfung, handele es sich bei dieser Forderung im Streitfall um eine zusätzliche Bedingung an die Auftragsausführung im Sinne von Paragraf 97 Absatz 4 Satz 2 GWB.

Da die Krankenkassen die Vorlage der Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen nicht als zusätzliche Bedingungen an die Auftragsausführung, sondern als Mindestanforderung an die Eignung verlangt haben, hätten sie gegen Vergaberecht verstoßen, so der Rechtsexperte Hattig.

Quelle: Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Ausgabe 10/2014, Seite 28

Zurück
Ähnliche Nachrichten