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Service, Nachrichten
18.03.2013, Niedersachsen

Tariftreue im Landesvergabegesetz

Die niedersächsische Koalition aus SPD und Grünen plant laut Koalitionsvertrag die Tariftreue und deren Kriterien im Landesvergabegesetz zu verankern.

Damit soll die Tariftreue für öffentliche Auftragsvergabe durch Land und Kommunen verbindlich festgelegt werden. Die Tarifbindung soll für alle Branchen gleichermaßen gelten, in denen Mindestlöhne nach Arbeitnehmerentsendegesetz gelten. Branchen ohne gesetzlichen Mindestlohn sollen auftragsbezogen 8,50 Euro die Stunde an ihre Arbeitnehmer zahlen. Im ÖPNV wird die Tarifbindung an einem Tarifvertrag mit tariffähiger Gewerkschaft gebunden sein. Zudem soll die Wertgrenze, ab dem das Landesvergabegesetz gültig wird, von 30.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt werden. Die Koalition plant auch, ein Landesmindestlohngesetz einzuführen, sollte auf Bundesebene die Einführung eines Mindestlohngesetzes scheitern. Regelmäßige Kontrollen wachen über die Einhaltung des Tarifvertrags sowie über den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Sollten sich Auftragnehmer nicht an die Vorgaben halten, können sie von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Auch Nachunternehmer sollen zur Tariftreue verpflichtet werden können. Die Koalition möchte zudem das Vergabewesen in Niedersachsen stärken an soziale, ökologische und faire Kriterien binden. Nach Vorbild Nordrhein-Westfalens soll ein Korruptionsregister für Norddeutschland eingerichtet werden. Die Energieversorgung steht ebenfalls im Mittelpunkt der künftigen Arbeit der Koalition, die u.a. Kooperationen von Stadtwerken unterstützen will.

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