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Service, Nachrichten
11.12.2013, Nordrhein-Westfalen

Vergabegrundsätze verlängert

Die Vergabegrundsätze für Gemeinden und die erhöhten Wertgrenzen wurden in Nordrhein-Westfalen um weitere fünf Jahre verlängert.

Für kommunale Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen. In einem Runderlass am 6. Dezember 2012 wurden die aktuell geltenden Vergabegrundsätze festgelegt, die am 26. November 2013 durch einen weiteren Erlass um fünf Jahre verlängert wurden. Damit gelten auch die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe weiterhin.

Bei Liefer- und Dienstleistungen können die Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchführen.

Bei Bauleistungen können die Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer können sie bei Bauleistungen eine beschränkte Ausschreibung durchführen.

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