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Service, Nachrichten
06.07.2010, Deutschland

Wichtige Neuerung im Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen sich auf die geänderte Vergabeverordnung sowie neue Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF einstellen.

Am 11.06.2010 sind die geänderte VgV und mit ihr die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF in Kraft getreten. Das heißt, seit dem 11.06.2010 sind für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen anzuwenden. Für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bedarf es im Hinblick auf die Geltung der neuen Vergabe- und Vertragsordnungen erst eines Einführungserlasses. Die Einführungserlasse sind für den Bund am 10.06.2010 mit Wirkung zum 11.06.2010, und in Bayern am 25.06.2010 mit Wirkung zum 01.07.2010 verkündet worden.

Durch die geänderten Regelungen ergeben sich neben einigen strukturellen Änderungen in den Vergabe- und Vertragsordnungen VOL und VOB wesentliche Neuerung für öffentliche Auftraggeber und Bieter insbesondere in den Bereichen „Schärfere Transparenz– und Dokumentationspflichten“, „Nachforderungen von Erklärungen und Unterlagen“, „Vermehrte Aufteilung von Aufträgen in Fach- und Teillose“, „Vorrangiges Vorlegen von Eigenerklärungen als Eignungsnachweise“ sowie die „Zulassung von Präqualifizierungssystemen“.

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