Vergaberecht 2017/2018
Die Teilnehmer des Ganztagsseminar erfahren mehr über das neue Vergaberecht, seine Strukturen und dessen praxisgerechte Anwendung.
Im April 2016 ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten. Damit hat die größte Reform des Vergaberechts für europaweite Ausschreibungen seit den letzten 10 Jahren seinen Abschluss gefunden. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse über die Regelungen des neu reformierten Vergaberechts. Fragen und Anregungen aus dem Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht.
Inhalt des Seminars:
Neues Vergaberecht im Überblick
- Regelungsauftrag des EU-Rechts
- Neufassung und Gliederung des Vierten Teils des GWB
- Verordnungen: Struktur und Regelungstiefe/Künftige VOB/A
- Wegfall der VOL/A und VOF
- Was wird aus dem Landesvergabegesetz?
- Regelungen im Unterschwellenbereich
- Bedeutung der Schwellenwerte (einschließlich des neuen 750.000 € Schwellenwerts)
Novellierungen im Detail
Anwendungsbereich
- Auftraggeberbegriff und Auftragsbegriff
- Vertragsänderungen
- Neue und alte Ausnahmetatbestände
- Inhouse-Geschäfte
- Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
Neue Eignungskriterien
- Nachhaltigkeit, Umwelt- und Innovationsziele
- Umwelt , sozial und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Auftragssperre und Korruptionsregister
Neuregelungen der Verfahren
- Gleichrang des offenen und des nicht offenes Verfahren
- Erleichterter Zugang zu Verhandlungsverfahren und Wettbewerblichem Dialog
- Neue Maßgaben für die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens
- Neue Verfahrensarten (Innovationspartnerschaft)
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- eVergabe
Lieferungen und Leistungen
Bauvergaben
- Erleichterungen oberhalb der Schwellenwerte
- Unterschiede zur Unterschwellenwertvergabe
Sonderregime
- Änderungen in der Sektorenverordnung
- Überblick über die Konzessionsvergabeverordnung
- Vergaberegime für Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Rechtsschutz
- Neuregelungen im Rechtsschutz, insbesondere Rügeobliegenheit
Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d. h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig. Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartigen Gründen, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.