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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Nachforderung von Nachweisen bei VOL-Ausschreibungen

Der öffentliche Auftraggeber kann bei VOL-Vergaben grundsätzlich formal fehlerhafte Erklärungen ebenso nachfordern wie gänzlich fehlende Nachweise.

Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber bei VOL-Vergaben grundsätzlich formal fehlerhafte Erklärungen ebenso nachfordern können wie gänzlich fehlende Nachweise.

Dass muss er aber nicht, wenn er zuvor so klar und eindeutig auf die Formanforderungen hingewiesen hat, dass es nicht nachvollziehbar ist, wenn der Bieter davon abweicht. Ermessensfehlerfrei lässt sich der Ausschluss ohne Nachforderung dann mit der Verfahrensverzögerung begründen. Im entschiedenen Fall hatte der Bieter trotz eines ausdrücklichen Hinweises am Ende der von ihm auszufüllenden Datei statt einer qualifizierten elektronischen Signatur diese nur mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen.

Praxishinweis

Anders als bei Bauvergaben regelt die VOL/A zwar keinen zwingenden Ausschluss bei formal unzureichenden Angeboten (§§ 13 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 16 Abs. 1 Nr. 1 b) VOB/A). Bieter sind dennoch gut beraten, auch hier die geltenden Anforderungen genau zu beachten und zeitintensive Maßnahmen – wie die Beantragung der qualifizierten elektronischen Signatur – frühzeitig in die Wege zu leiten!

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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