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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Verstoß durch Vorgabe eines Mindestlohns?

Laut Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf ist es möglich, dass eine Vorgabe von Mindestlöhnen im Vergabeverfahren gegen europäisches Recht verstößt.

Ein öffentlicher Auftraggeber forderte im Zusammenhang mit der Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen von den Bietern nach den Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) sowohl die Abgabe einer Tariftreue- als auch einer Mindestlohnerklärung. Die Vergabekammer Düsseldorf zufolge ist die Vorgabe eines vergabespezifischen Mindestlohns voraussichtlich nicht mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar. In dieser Hinsicht liege ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV nahe, weil § 4 Abs. 3 TVgG-NRW außerhalb des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes die Zahlung eines bestimmten Mindestlohns vorschreibe.

Praxistipp

Der Vergabekammer ist darin beizupflichten, dass die Vorgabe eines vergabespezifischen Mindestlohns voraussichtlich einen Verstoß gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit bedeutet, weil diese Maßnahme nicht alle Arbeitnehmer, sondern allein diejenigen schützt, die öffentliche Aufträge ausführen. Endgültige Klarheit hierüber kann jedoch erst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bringen.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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