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Service, Nachrichten
27.05.2016, Sachsen-Anhalt

Beschaffung im neuen Koalitionsvertrag

Die neue Regierung in Sachsen-Anhalt hat ihren 145-seitigen Koalitionsvertrag unterzeichnet. Dieser enthält auch Themen der öffentlichen Beschaffung.

Am 24.04.2016 wurde der 145-seitige Koalitionsvertrag „Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt“ durch die so genannte Kenia-Koalition bestehend aus der CDU, SPD und Bündnis 90/die Grünen unterzeichnet. Zuvor hatten die drei Parteien auf ihren jeweiligen Sonderparteitagen für das Vertragswerk gestimmt.

Beschaffungsrelevante Eckpunkte im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag enthält folgende beschaffungsrelevante Aussagen:
Zukünftig soll die Einhaltung sozialer und tariflicher Standards nach dem Landesvergabegesetz bei öffentlichen Ausschreibungen stärker kontrolliert werden, um Wettbewerbsnachteile für tarifgebundenen Unternehmen zu vermeiden. Anreize dafür sollen auch bei der zukünftigen Vergabe von Fördermitteln gesetzt werden.

Auch wenn sich die Koalition zu den Standards des geltenden Landesvergabegesetz bekennt, soll das Landesvergabegesetz durch das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium fachgerecht beurteilt werden.

Das Landesvergaberecht soll unter Einbeziehung der geltenden Gesetze insbesondere für öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Arbeitnehmer sowie unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht weiterentwickelt werden.

Die neue Regierung strebt zudem an, bei öffentlichen Beschaffungen zunehmend Maßgaben fairen Handels umzusetzen. Auch möchte sie das lokale Handwerk und die ortsansässige Bauwirtschaft fördern, indem Losgrößen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen so gewählt werden, dass die entsprechenden Unternehmen prioritär den Zuschlag erhalten können, soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich zielführend ist.

Im Bereich ÖPNV setzen sich die Koalitionspartner für einen Betriebsübergang bei Verkehrsdienstleistungsvergaben ein, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben und auf den neuen Verkehrsbetrieb mit den bisherigen Bedingungen übergehen.

Zudem soll freie und quelloffene Software gefördert und umfassend in der Verwaltung eingesetzt werden.

Derzeit wird geprüft, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.

Quelle: Monatsinfo 5/2016 von forum vergabe e.V.

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