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Service, Nachrichten
13.12.2013, Deutschland

Deutsches Vergaberecht vereinfachen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) plant, das Vergaberecht zu vereinfachen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beabsichtigt, mit der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien das Vergaberecht in System und Struktur zu vereinfachen. Ein konkreter Vorschlag wurde kürzlich präsentiert. „Wir wollen die Struktur und das System vereinfachen“, erklärte Hans-Peter Müller aus dem Referat „Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft“ des BMWi auf dem Fachforum „Öffentliche Beschaffung“ des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) am 14. November 2013.

Die Änderungsvorschläge des BMWi

So sollen die vier europäischen Richtlinien auf nationaler Ebene in vier Rechtsverordnungen umgesetzt werden. Allgemeines und Grundsätzliches könnten im GWB geregelt werden, darunter dann die vier Verordnungen (Vergaben im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, Sektorenverordnung, Verordnung für Konzessionen und die Vergabeverordnung (VgV) für Vergaben von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen). Ob dieser Vorschlag auch in die Tat umgesetzt wird, müsse politisch entschieden werden, so Müller.
Eine Annahme des Vorschlags des Wirtschaftsministeriums ist allerdings nicht sicher, da seitens der Bauwirtschaft und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weiterhin eine Umsetzung im bestehenden Kaskadensystem gefordert wird.

Wie geht es weiter?

Ende Januar 2014 werden die neuen EU-Richtlinien im Europäischen Parlament behandelt. Anfang Februar 2014 könnte dann der Rat die endgültige Beschlussfassung verabschieden, die dann spätestens im April 2014 in Kraft treten würde. Für die allgemeinen Regelungen blieben dann zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.

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