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Service, Nachrichten
18.04.2016, Deutschland

Es ist soweit!

Heute, am 18. April 2016, tritt die Vergaberechtsreform pünktlich mit den neuen EU-Vergaberechtslinien in Kraft.

Für diesen legislativen Kraftakt waren mehrere Reformen notwendig. Nicht nur der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde überarbeitet. Für die detaillierten Verfahrensregeln bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen war eine Mantelverordnung zur Modernisierung des Vergaberechts notwendig. Diese beinhaltet:

  • die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung), in ihr gehen VOL/A und VOF auf; VOB/A bleibt erhalten
  • die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung)
  • Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung)
  • die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung)
  • die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde vollständig überarbeitet und neu strukturiert. In diesem Gesetz sind nun alle relevanten Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen enthalten. Auch Rechtschutzregelungen sowie Festlegungen im Anwendungsbereich und der Ablauf eines Vergabeverfahrens sind Teil des neuen GWB.

Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren, die vor dem Start der Vergaberechtsreform begonnen haben, werden nach dem Recht zu Ende geführt, dass zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens Bestand hatte. Auch die geforderte elektronische Kommunikation kann durch zentrale Beschaffungsstellen, weitere Auftraggeber und Konzessionsgeber bis zum 18. Oktober 2018 aufgeschoben werden.

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