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Service, Nachrichten
19.12.2016, Niedersachsen

Hinweise zur Anwendung

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat auf das Inkrafttreten der VOB 2016 hingewiesen.

Danach wurden die Bauverwaltungen des Bundes sowie der Länder (im Rahmen der Auftragsverwaltung) per Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angewiesen, die neue Gesamtausgabe der VOB 2016 anzuwenden.

Für alle anderen öffentlichen, insbesondere kommunalen Auftraggeber in Niedersachsen ist bei der Vergabe von Bauleistungen insbesondere Folgendes maßgeblich: Für Vergaben mit einem Auftragswert unter 10.000 Euro gilt der aktualisierte 1. Abschnitt der VOB/A 2016 in der Fassung vom 01.07.2016. Ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bis zum Erreichen des maßgeblichen EU-Schwellenwertes ist der 1. Abschnitt der VOB/A 2016 allerdings noch in der Fassung vom 07.01.2016 anzuwenden. Dies resultiert aus § 3 Abs. 2 NTVergG, der gerade erst zum 01.07.2016 geändert wurde und statisch auf die entsprechende Anwendung des 1. Abschnitts der VOB/A in der Fassung vom 07.01.2016 verweist.

Eine erforderliche erneute Anpassung des Gesetzes in diesem Punkt ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bereits auf den Weg gebracht worden. Das Ministerium führt zudem aus, dass sich die Änderung des 1. Abschnitts der VOB/A zum 01.07.2016 im Wesentlichen auf drei Themenbereiche im Vergleich zur Fassung vom 07.01.2016 bezieht. Zum einen sei ein Wahlrecht des Auftraggebers gemäß § 11 ff. VOB/A über die Art der Kommunikationsmittel (eVergabe) eingeführt worden, das zeitlich gestaffelt ist. Zudem gebe es differenzierte Neuerungen zum (Er-)Öffnungstermin. Hinsichtlich der Aufnahme einer Regelung zu Rahmenvereinbarungen in § 4a VOB/A empfiehlt das Wirtschaftsministerium übergangsweise eine analoge Anwendung bei Bauvergaben mit einem Auftragswert über 10.000 Euro, bis die angestoßene Novellierung des NTVergG durch den niedersächsischen Landtag beschlossen und damit der 1. Abschnitt der VOB/A in der Fassung vom 01.07.2016 in Kraft getreten ist.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016

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