Neue VOB?
Derzeit berät der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) über die Aktualisierung der VOB/A. Die Entscheidung soll noch Anfang 2018 fallen.
Dreh- und Angelpunkt ist der 1. Abschnitt der VOB/A. Soll sich dieser der UVgO annähern? Welche Punkte sollen geändert werden? Folgende Punkte werden derzeit diskutiert:
- Gleichstellung der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb: Der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung soll eventuell abgeschafft werden. Dieser Gleichrang ist bereits Teil der UVgO und ermöglicht dem Auftraggeber die Wahl zwischen beiden Verfahrensarten.
- Nähere Ausgestaltung der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- Anpassung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben
- Direktauftrag auch für Bauvergaben bis zu einem Auftragswert von 3.000 Euro
- Erleichterungen des Eignungsnachweises bis bestimmter Wertgrenze
- Anpassung der Regeln zur Nachforderung an die UVgO
VOB/B bleibt
Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Aus diesem Grund bat der DVA den Hauptausschuss Allgemeines (HAA) zu überprüfen, ob aus diesem Grund die VOB/B aktualisiert werden muss. Der HAA verneinte dies nun. Zuerst wolle man sehen, wie die Rechtsprechung und die Fachwelt auf den BGB-Bauvertrag reagiert. Erst dann soll über eine Änderung beraten werden.
Quelle: BMUB und B_I MEDIEN