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Service, Nachrichten
24.01.2018, Deutschland

Neue VOB?

Derzeit berät der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) über die Aktualisierung der VOB/A. Die Entscheidung soll noch Anfang 2018 fallen.

Dreh- und Angelpunkt ist der 1. Abschnitt der VOB/A. Soll sich dieser der UVgO annähern? Welche Punkte sollen geändert werden? Folgende Punkte werden derzeit diskutiert:

VOB/B bleibt

Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Aus diesem Grund bat der DVA den Hauptausschuss Allgemeines (HAA) zu überprüfen, ob aus diesem Grund die VOB/B aktualisiert werden muss. Der HAA verneinte dies nun. Zuerst wolle man sehen, wie die Rechtsprechung und die Fachwelt auf den BGB-Bauvertrag reagiert. Erst dann soll über eine Änderung beraten werden.

Quelle: BMUB und B_I MEDIEN

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