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Service, Nachrichten
27.03.2020, Berlin, Deutschland

Problem in Berlin bei Vergabe „Schulessen“

Berlin möchte den neuen Vergabemindestlohn von 12,50 Euro in aktuellen Ausschreibungen berücksichtigen, doch das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin steckte zuletzt bei einer Vergabe in einem Dilemma. Das Problem: Die neuen Ausschreibungen für das Schulessen nach den Sommerferien sehen vor, dass die Caterer ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von neun Euro brutto bezahlen müssen. Das ist deutlich weniger als der vom Senat Ende 2019 beschlossene Vergabemindestlohn von 12,50 Euro, der allerdings noch nicht endgültig vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde.

Das Vergabeverfahren für das Schulessen, von dem laut Berliner Tagesspiegel ab August 150.000 Kinder satt werden sollen, ist nicht ohne Weiteres bis zum Inkrafttreten des Gesetzes aufzuschieben, will man keine Versorgungslücke riskieren. Der Auftrag soll für vier Jahre vergeben werden – und es ist politischer Wille, die Auftragnehmer auf den neuen Mindestlohn zu verpflichten. Das wurde bei den Ausschreibungen für das Schulessen von der Senatsverwaltung nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Kalkulationsvorgabe 

Eine Übergangslösung wäre, dass die Ausschreibungen für das Schulessen eine Kalkulationsvorgabe von 12,50 Euro beinhalten, die die Caterer bei ihren Preisen einbeziehen sollen. Auf der Vergabeplattform Berlin hat das etwa das Bezirksamt Spandau bereits umgesetzt und seiner Ausschreibung ein entsprechendes Änderungs-PDF hinzugefügt. Finanzsenator Matthias Kollatz bekräftigte unterdessen, der neue Mindestlohn solle bei allen anderen jetzt anstehenden Ausschreibungen ebenfalls zum Tragen kommen.


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