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Service, Nachrichten
21.04.2015, Deutschland

Vergabegesetz zur Begutachtung

Das österreichische Bundeskanzleramt sendet das neue Vergabegesetz in die Begutachtung.

Die Novelle im Vergabegesetz sieht eine volle Transparenz bei Sub- und Subsubunternehmer, eine verstärkte Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, eine Stärkung des Bestbieterprinzips sowie eine Verbesserung der Kleinlosregelung vor.

Gewerkschaft Bau-Holz Bundesvorsitzender Josef Muchitsch ist die treibende Kraft der Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“: „Der heutige Tag ist nicht nur für die ‚weißen Schafe’ unter den Unternehmen ein Freudentag, sondern auch für tausende Beschäftigte in Österreich. Öffentliche Vergaben werden somit effizient und fair sein. Die Steuergelder sind auch mittel- und langfristig so sparsam wie möglich einzusetzen, aber gleichzeitig müssen auch Wachstumsimpulse gesetzt werden und die Wertschöpfung in Österreich bleiben. Durch die geplante Novelle im Vergabegesetz bekommen regionale Unternehmen mit ihren Beschäftigten in Österreich eine faire Chance auf öffentliche Aufträge.“

Die Eckpunkte der geplanten Novelle

  • Volle Transparenz bei Sub- und Subsubunternehmern. Bei Angebotslegung bzw. vor Beauftragung sind alle Sub- und Subsubunternehmer verpflichtend dem Auftraggeber bekannt zu geben und von diesem zu prüfen und zu genehmigen.
  • Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer und sein komplettes Netzwerk nicht nur auf Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, sondern auch auf Lohn- und Sozialdumping zu prüfen. Eine entsprechende Datenbank sorgt für Transparenz.
  • Stärkung des Bestbieterprinzips. Der niedrigste Preis wird nicht allein ausschlaggebend sein. Die Qualität der Leistung sowie andere Sozialkriterien, wie z.B. Lehrlingsbeschäftigung und ältere Arbeitnehmer müssen verstärkt einbezogen werden.
  • Kleinlosregelung wird verbessert. Der Zugang von KMUs zu öffentlichen Aufträgen wird erleichtert.

Muchitsch abschließend: „Die Novelle ist ein Meilenstein für regionale Unternehmen und ihre Beschäftigten. Es ist gelungen, unseriöse Subunternehmerketten und anonymes Preisdumping zurückzudrängen. Durch gesetzliche Offenlegungs- und Prüfpflichten werden ‚schwarze Schafe’ effektiv bekämpft und von Aufträgen ausgeschlossen. Die verbleibenden seriösen Anbieter stehen somit nicht nur in einem Preis-, sondern auch in einem Qualitätswettbewerb. Das hilft unseren heimischen Unternehmen und ihren Beschäftigten.“ Die Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ wird sich mit den Inhalten der Novelle zum Bundesvergabegesetz in den nächsten Wochen intensiv auseinandersetzen und bei Bedarf auch weitere Vorschläge bis zur Beschlussfassung im Parlament einbringen.

Die nächsten Schritte:

  • 10. April 2015 – Start der Begutachtung
  • 19. Mai 2015 – Beschluss im Ministerrat
  • Beschlussfassung im Nationalrat noch vor dem Sommer
  • Inkrafttreten: Herbst 2015

Quelle: www.bauholz.at

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