Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
18.11.2013, Schleswig-Holstein

Wertgrenzenregelung erneut verlängert

In Schleswig-Holstein wurden die erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bis Ende 2015 verlängert.

In einer Sitzung am 12. November folgte das Kabinett damit dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums von Schleswig-Holstein. Die erhöhten Wertgrenzen, die mit dem Konjunkturpaket II im Land eingeführt wurden, gelten voraussichtlich bis Ende 2015 für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen. IM VOL/A-Bereich liegt die Wertgrenze bei 100.000 Euro und im VOB/A-Bereich beträgt die Wertgrenze bei freihändigen Vergaben 100.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 1.000.000 Euro. Bei der Schätzung der Auftragswerte sollen die Vergabestellen weiterhin von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung ausgehen.

Zurück
Ähnliche Nachrichten