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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Das aktuelle Vergaberecht nach der Reform

Das Seminar informiert über das aktuelle Vergaberecht nach der Reform in seiner Struktur und praxisgerechter Anwendung.

Im April 2016 ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten. Die Vergabe- und Vertragsordnungen wurden geändert oder durch neue Regelungen abgelöst (VgV). Mit der Unterschwellenvergabeordnung liegt nunmehr ein komplexes Regelungswerk für den Unterschwellenbereich vor. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse über die Regelungen des aktuell geltenden Vergaberechts. Fragen und Anregungen aus dem Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht.

Inhalt des Seminars:

Neues Vergaberecht im Überblick

  • Regelungsauftrag des EU-Rechts
  • Neufassung und Gliederung des Vierten Teils des GWB
  • Verordnungen: Struktur und Regelungstiefe/Künftige VOB/A
  • Wegfall der VOL/A und VOF
  • Was wird aus dem Landesvergabegesetz?
  • Regelungen im Unterschwellenbereich
  • Bedeutung der Schwellenwerte (einschließlich des neuen 750.000 € Schwellenwerts)

Novellierungen im Detail

Anwendungsbereich

  • Auftraggeberbegriff und Auftragsbegriff
  • Vertragsänderungen
  • Neue und alte Ausnahmetatbestände
  • Inhouse-Geschäfte
  • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

Neue Eignungskriterien

Neuregelungen der Verfahren

Lieferungen und Leistungen

Bauvergaben

  • Erleichterungen oberhalb der Schwellenwerte
  • Unterschiede zur Unterschwellenwertvergabe

Sonderregime

Rechtsschutz

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d. h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig. Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartigen Gründen, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

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