Durchführung von Nachprüfungsverfahren
Um ein zuverlässiges und erfolgreiches Nachprüfungsverfahren durchzuführen, müssen einige formale und prozessuale Punkte beachtet werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Bieter zu einer Ausschreibung ein Nachprüfungsverfahren anstrengen. Gründe hierfür können formale Fehler im Ausschreibungsverfahren sein oder auch der vermeintliche unzulässige Ausschluss eines Bieters. Die eintägige Veranstaltung am 8. Mai in Düsseldorf befasst sich mit der Durchführung von Nachprüfungsverfahren. Was kann zu einem Nachprüfungsverfahren führen? Wie ließe sich das vermeiden? Und wie geht man korrekt vor, wenn es doch einmal so weit ist? Diese Fragen werden in dem Seminar beantwortet. Die Themen im Einzelnen sind:
- Bieterinformation nach § 134 GWB: Anforderung, Fehlerfolgen, Heilung
- Antrag auf Nachprüfung: Inhalt, Rüge, Beweislast
- Interessenkollision: Projektanten-Problematik, Vorbeugung
- Ausschluss wegen Schlechtleistung: Nachweis und Entscheidung
- Aufhebung einer Ausschreibung: Gründe, das Scheitern der Aufhebung, Folgen des Scheiterns