Neuigkeiten aus dem Vergaberecht
Das Seminar informiert über aktuelle Entscheidungen der Vergabekammer und gibt Tipps für die praktische Umsetzung.
Zum 01.01.2013 trat in Sachsen-Anhalt das Landesvergabegesetz in Kraft. Es brachte weitreichende Änderungen in der täglichen Vergabepraxis für ausschreibende Stellen und Unternehmen. Insbesondere der Rechtsschutz der Bieter wurde durch das LVG LSA gestärkt.
Nach über 20 Monaten Anwendung ziehen wir Bilanz. Unser Referent stellt Ihnen aktuelle Entscheidungen der 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zum Landesvergabegesetz vor, erörtert sie und gibt Handlungsempfehlungen für die rechtskonforme Abwicklung der Verfahren. Das Seminar richtet sich an Öffentliche Auftraggeber und Bieterunternehmen gleichermaßen.
Schwerpunkte des Seminars:
- Eigenerklärungen der Bieter zum Nachweis der Eignung, Präqualifizierung
- Informationspflichten der Auftraggeber
- Rügepflichten der Bieter
- Rechtsschutz übergangener und ausgeschlossener Bieter im Unterschwellenbereich
- Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen auch nach Zuschlagserteilung
- Mögliche Formfehler bei Angebotsabgabe
- Korrekte Prüfung und Wertung der Angebote
- Korrekte Dokumentation der Vergabeverfahren