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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Bieteraustausch im Vergabeverfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Auswechslung eines Bieters während eines laufenden Vergabeverfahrens möglich.

Im entschiedenen Fall hatte sich eine Bietergemeinschaft aus zwei Unternehmen an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb um einen Auftrag eines dänischen Eisenbahnunternehmens beteiligt. Im Laufe des Verhandlungsverfahrens wurde ein Mitglied der Bietergemeinschaft insolvent und schied daraufhin aus der Bietergemeinschaft aus. Der EuGH hatte zu entscheiden, ob ein öffentlicher Auftraggeber dem noch verbliebenen Unternehmen gestatten darf, sich auch allein weiter am Vergabeverfahren zu beteiligen.

Der EuGH bejahte dies im entschiedenen Fall. Er stellte fest, dass durch diesen Bieterwechsel kein Verstoß gegen den vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt, wenn mit dem Wechsel der Bieteridentität keine Wettbewerbsbeeinträchtigungen einhergehen und gleichzeitig der verbliebene Einzelbieter die aufgestellten Eignungsanforderungen auch allein vollständig erfüllt.

Fazit

Während die neue Regelung des § 132 Abs. 4 GWB, die Mitte April 2016 in Kraft trat, detaillierte Regelungen trifft, wann ein Austausch des Auftragnehmers nach Abschluss eines öffentlichen Auftrags vergaberechtlich zulässig ist, ist ein Austausch eines Bieters im laufenden Vergabeverfahren nach wie vor gesetzlich nicht geregelt. Das Urteil des EuGH gibt nunmehr Ansatzpunkte, unter welchen Voraussetzungen dies – auch in Deutschland – zulässig sein kann.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Urteil
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