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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Nachforderung von Nachweisen

Fehlende Erklärungen im Vergabeverfahren - Ist die Nachforderung unvollständiger Eignungsnachweise möglich?

In mehreren Entscheidungen wurde jüngst wieder die Frage der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen mit konträren Ergebnissen aufgegriffen. Das OLG Celle befasste sich mit einer Vergabe, bei der ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die geforderte Bestätigung eines Referenzauftraggebers beigefügt hatte, diese jedoch nicht auf dem vom Auftraggeber vorgegebenen Vordruck erfolgt war und auch inhaltlich nicht alle erfragten Angaben enthielt. Das OLG Celle bestätigte die Entscheidung des Auftraggebers, die fehlenden Angaben nicht nachzufordern. Das Gericht begründete dies damit, dass die geforderte Erklärung nicht fehlte, sondern die eingereichte Erklärung vielmehr inhaltlich unvollständig war.

Demgegenüber hat die Vergabekammer Sachsen festgestellt, dass auch bei Vorlage einer inhaltlich unvollständigen Erklärung fehlende Inhalte nachgefordert werden können. Die Vergabekammer sah daher die Nachforderung der Deckungssumme einer Versicherung, die in der eingereichten Versicherungsbestätigung nicht angegeben war, als zulässig an. Begründet wurde dies damit, dass die Angabe der Deckungssumme eine gesondert zu betrachtende Erklärung innerhalb des geforderten Nachweises sei.

Praxistipp

Die aktuellen Entscheidungen des OLG Celle sowie der Vergabekammer Sachsen zeigen eindrücklich, mit welchen neuen Risiken und Abgrenzungsproblemen die Nachforderungsmöglichkeit mittlerweile verbunden ist. Während die von der Vergabekammer Sachsen zugrunde gelegte materielle Betrachtung dem Regelungszweck eher zu entsprechen scheint, tendiert jedoch die Mehrheit der Vergabespruchkörper zu einer formaleren Betrachtung. Öffentlichen Auftraggebern kann bis zu einer eventuellen Klarstellung durch den Gesetzgeber nur geraten werden, in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen und die Entwicklung der Rechtsprechung zu verfolgen. Bietern kann bis zur Klärung dieser Unklarheiten auch im Bereich der VOB/A – hier ist ein Nachfordern zwingend – nicht geraten werden, im Vertrauen auf eine Nachforderung einzelne Erklärungen eines Eignungsnachweises zurückzuhalten.

siehe auch: VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014, AZ.: 1/SVK/010-14, IBRRS 2014, 2182

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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