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Vergaberecht, aktuelle Urteile

VK Bund: Keine Nachbesserung von Referenzen!

Unzureichende Referenzen können bei Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der VOL/A ohne weitere Aufklärung zum Ausschluss eines Angebots zwingen!

Unzureichende Referenzen können bei Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der VOL/A ohne weitere Aufklärung zum Ausschluss eines Angebots zwingen! In einem durch die 1. VK Bund entschiedenen Fall waren drei Referenzen für Postdienstleistungen gefordert, die insbesondere im Hinblick auf das Sendungsvolumen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein mussten. Die Vergabestelle schloss einen Bieter zunächst mangels Eignung aus, da eine seiner Referenzen nicht einmal 10% des ausgeschriebenen Sendungsvolumens entsprach. Auf seine Rüge hin wertete sie dann aber eine nachträglich eingereichte, hinreichende Referenz und erteilte ihm den Zuschlag.

Zu Unrecht! Die VK Bund stellte klar, dass vorliegend keine Nachforderung gemäß § 19 Abs. 2 EG VOL/A zulässig war, weil der Bieter bereits drei Referenzen vorgelegt hatte und sich diese Vorschrift nur auf physisch nicht vorhandene oder unvollständige Dokumente beziehe, bei denen eine Eignungsprüfung gar nicht möglich sei. Unzulässig hingegen sei eine nachträgliche „Verbesserung“ materiell nicht ausreichender Referenzen.

Praxistipp

Die Entscheidung zieht dem Recht auf Nachforderung enge Grenzen und erscheint tendenziell strenger als die Spruchpraxis des OLG Düsseldorf. Das Gericht hatte angedeutet, dass eine Nachforderung nicht nur bei vollständig fehlenden, sondern auch bei formal nicht ordnungsgemäßen Erklärungen grundsätzlich möglich sein sollte (OLG Düsseldorf, Beschluss 09.05.2011, Az.: VII-Verg 40/11). Ob sich die restriktive Entscheidungspraxis durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Bietern ist in jedem Fall zu empfehlen, die Anforderungen an die Eignungsnachweise genau zu beachten.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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