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Service, Nachrichten
09.11.2017, Deutschland

Neues EU-Vergabepaket?

Anfang Oktober legte die EU-Kommission ein neues Vergabepaket vor, um den Wettbewerb in Europa zu verbessern. In dem Paket sind überwiegend nicht-legislative Vorhaben vorgesehen.

Vom neuen „Vergabepaket“ enthält vorallem folgende Punkte:

  • Eine übergeordnete Mitteilung zur künftigen Strategie der öffentlichen Beschaffung, die auf eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zielt.
  • Eine Empfehlung zur Professionalisierung der öffentlichen Beschaffung und
  • eine Mitteilung zur freiwilligen Ex-Ante-Prüfung von Vergabeaspekten großer Infrastrukturprojekte.

In der Mitteilung der Kommission zur künftigen Strategie der öffentlichen Beschaffung unterstreicht die Kommission die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für öffentliche Investitionen. Damit äußert sie Kritik am Status quo der Vergabepraxis in den Mitgliedstaaten. Beispielweise werde in 55 Prozent der Vergabeverfahren immer noch der Zuschlag allein auf Basis des niedrigsten Preises erteilt. Daher scheint das Potential der nachhaltigen und innovativen Beschaffung noch nicht hinreichend ausgeschöpft. Insgesamt sei die Wettbewerblichkeit der Verfahren rückläufig. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Feststellung, dass die Digitalisierung von Vergabeverfahren zu langsam vorankomme. Hinzu komme, dass nur 11 Prozent der Vergabeverfahren im Rahmen einer Kooperation verschiedener Vergabestellen abgewickelt werden. Nach alledem schlägt die Kommission eine breite Partnerschaft vor und nennt sechs strategische Prioritäten:

  • Stärkere Verbreitung der strategischen Beschaffung
  • Professionalisierung der Beschaffung (etwa Fortbildung der Mitarbeiter in Vergabestellen oder Verbesserung der Technik rund um das Thema Vergabe)
  • Verbesserter Zugang zu Beschaffungsmärkten
  • Verstärkte Digitalisierung der Beschaffung
  • Verbesserung von Transparenz, Integrität und Datengrundlagen
  • Größere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern

Freiwillige Ex-Ante-Bewertung bei großen Infrastrukturgroßprojekten

Die Kommission wird insoweit einen Informationsdienst zur Beantwortung spezifischer Fragen in einem frühen Stadium einrichten, die Projekte mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Millionen Euro betreffen. Bei Projekten, die für einen Mitgliedstaat von großer Bedeutung sind oder deren geschätzter Gesamtwert 500 Millionen Euro überschreitet, können die zuständigen Behörden die Kommission zudem ersuchen, den gesamten Vergabeplan auf seine Vereinbarkeit mit den EU-Vergabevorschriften hin zu überprüfen. Das Instrument beruht auf freiwilliger Basis. Die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich und es ist vorgesehen, dass die Informationen streng vertraulich behandelt werden.

Innovative Beschaffung fördern

Die Kommission führt schließlich eine Online-Konsultation zum Leitfaden zur innovationsfördernden Vergabe durch. Die Konsultation soll in künftige Leitlinien für Behörden einfließen. Sie betrifft Fragen wie die Festlegung einer Strategie für Innovation, die organisatorische Unterstützung einer innovationsfördernden Vergabe und die Nutzung innovationsfreundlicher Tools für das öffentliche Auftragswesen. Die Konsultation, die über die Website der Generaldirektion GROW der Kommission zugänglich ist, läuft bis zum 02. Januar 2018. Weitere Informationen sind in englischer Sprache auf den Internetseiten der EU-Kommission zugänglich.

Quelle: DStGB

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