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Service, Nachrichten
04.09.2019, Deutschland

Größere Transparenz durch neues Wettbewerbsregister

Mit Hilfe eines Wettbewerbsregisters sollen öffentliche Auftraggeber vor einer Vergabe prüfen können, ob sich Bieter immer an Recht und Gesetz gehalten haben.

Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, sollen nicht mehr von öffentlichen Aufträgen profitieren können – aus diesem Grund entwickelt das Bundeskartellamt derzeit ein Wettbewerbsregister, das über Straftaten Auskunft geben soll. Darüber berichtete jüngst der Bonner Generalanzeiger. Der Aufbau der Datenbank geht auf einen Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2017 zurück.

Abfrage verpflichtend

Geplant sei eine verpflichtende Abfrage der öffentlichen Auftraggeber bei dem Register ab einem Auftragswert von 30.000 Euro, bevor ein Zuschlag erteilt wird. Sollten Verstöße vorliegen, muss oder kann der Bieter ausgeschlossen werden – etwa bei Steuerhinterziehung, Auffälligkeiten durch Bestechung oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Kleinere Delikte führten nicht zwangsläufig zum Ausschluss.

Läuft alles nach Plan, kann das Wettbewerbsregister Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen. Bis dahin hat das Kartellamt viel zu tun: Die rechtskräftigen Urteile müssen eingepflegt und offene Fragen geklärt werden. Unklar ist zum Beispiel noch, unter welchen Bedingungen es für Unternehmen möglich sein soll, Einträge früher als nach Ablauf einer Frist von drei bis fünf Jahren aus dem Register löschen zu lassen.

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