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Service, Nachrichten
28.06.2010, Deutschland

Neue Vergabeordnung ist in Kraft getreten

Die neue Vergabeverordnung und die Sektorenverordnung ist am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Mit der Veröffentlichung der VgV werden auch die Neuausgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2009), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL 2009) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) für alle europaweit auszuschreibenden öffentlichen Aufträge in Kraft gesetzt. Gemäß Art. 3 der Verordnung zur Anpassung der VgV sowie der SektVO tritt die neue VgV am Tag nach ihrer Verkündung, also am 11. Juni 2010 in Kraft. Öffentliche Auftraggeber sowie Bieter in Vergabeverfahren werden jedoch ab diesem Datum nicht nur die Vorschriften für europaweite, sondern auch die für Unterschwellenvergaben geltenden Rechtsvorschriften zu beachten haben. Da die Vorschriften der neuen Vergabeordnungen unterhalb der EG-Schwellenwerte auf haushaltsrechtlicher Grundlage basieren, war für deren Inkrafttreten die Veröffentlichung der neuen VgV nicht erforderlich. Um die Vorschriften in diesem Bereich verbindlich vorzuschreiben, sind sie vielmehr durch entsprechende Erlasse der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber einzuführen. In dieser Hinsicht werden sowohl das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als auch die meisten zuständigen Landesministerien durch den Erlass entsprechender Verwaltungsvorschriften dafür gesorgt haben bzw. dafür sorgen, dass die nur für nationale Vergabeverfahren geltende Vorschriften erst zeitgleich mit dem der neuen Vergabeverordnung in Kraft treten.

Hintergrund der Novellierung

Die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen beinhalten den letzten Teil der in der abgelaufenen 16. Legislaturperiode begonnenen Reformaktivitäten zur Vereinfachung des Vergaberechts. Nach der im April 2009 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das insbesondere Vorschriften für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen enthält, werden mit den novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen – so der neue Name für die bisherigen „Verdingungsordnungen“ – die für die Praxis wichtigen materiellen Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge neu herausgegeben. Mit der Novellierung der Vergabeordnungen soll das Vergaberecht vereinfacht, derRegelungsumfang reduziert, die Transparenz der Verfahren erhöht und VOB/A und VOL/A angeglichen werden. Der 1. Abschnitt der VOB/A umfasst nunmehr nur noch 22 statt bislang 32 Paragrafen und der 2. Abschnitt 23 statt 33 Paragrafen. Während bei der VOB/A das herkömmliche Prinzip der Basis- und a-Paragrafen bei europaweiten Ausschreibungen beibehalten wird, gibt es im Rahmen der VOL/A fortan zwei voneinander unabhängige Abschnitte. Einen 1. Abschnitt (20 statt bislang 30 Paragrafen) für den Unterschwellenbereich und einen 2. Abschnitt (ebenfalls 20 gegenüber bislang 32 Paragrafen) für den Bereich oberhalb der EG-Schwellenwerte. Bei der Anwendung der VOL/A entfällt somit künftig das neben einander von Basis- und a-Paragrafen. Zur besseren Unterscheidung tragen die Paragrafen des 2. Abschnitts den Zusatz „EG“.

Strukturelle Änderungen der Vergabeordnungen

Gemeinsam ist der neuen VOB/A und der neuen VOL/A die Vereinfachung der Normen in dem Sinne, dass es künftig Paragrafen und Absätze (im Rahmen der VOB nachgeordnet auch Nr.) geben wird. Des Weiteren werden in VOL/A 2009 und VOB/A 2009 für gleiche Sachverhalte auch gleiche Rechtsbegriffe verwendet und – soweit möglich – die Reihenfolge der einzelnen Paragrafen sowie deren Überschriften angeglichen. Außerdem wurde in beiden Vergabeordnungen der 3. Abschnitt (Bestimmungen nach EG-Sektorenrichtlinie) gestrichen und der Inhalt des 4. Abschnitts (Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie) in die – bereits im vergangenen Jahr in Kraft getretenen – Sektorenverordnung überführt.

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