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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Bevorzugung sachgerecht

Unter ökologischen Gesichtspunkten kann es durchaus gerechtfertigt sein, ein ortsnahes Unternehmen zu bevorzugen.

Bei der Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Stadt Wiesbaden ist es zu keinen Verstößen beim Vergabeverfahren gekommen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am 29. März 2018 entschieden. Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, des Wettbewerbs und der Transparenz erkennen. Auch die Festlegung der Kriterien und ihre Gewichtung stießen beim Gericht nicht auf Einwände.

Die Tochtergesellschaft einer international in der Abfallentsorgung tätigen Unternehmensgruppe hatte einen Nachprüfungsantrag gegen das Vergabeverfahren gestellt. Die Vergabekammer des Landes hatte den Antrag abgelehnt – dagegen zog das Unternehmen vor das OLG.

In der Ausschreibung geht es vor allem um die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll in einer Restabfallentsorgungsanlage, die im Stadtgebiet von Wiesbaden errichtet werden soll. Unter ökologischen Gesichtspunkten sei die Bevorzugung einer ortsnahen Entsorgung sachgerecht, entschied das Gericht. Der OLG-Beschluss ist rechtskräftig.

Quelle:

dpa

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Beschluss
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