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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Mindestanforderungen an Nebenangebote bei unterschwelligen Vergaben?

Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte können öffentliche Auftraggeber zu einer transparenten und nicht-diskriminierenden Vergabe verpflichtet werden.

Auch bei Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte kann Gemeinschaftsrecht öffentliche Auftraggeber zu einer transparenten und nicht-diskriminierenden Vergabe im Wettbewerb verpflichten.

Voraussetzung ist, dass der Auftrag Binnenmarktrelevanz hat. Wie der Bundesgerichtshof nun klarstellte, ist das nicht pauschal für alle Bauaufträge ab einem Nettoauftragsvolumen von 1 Mio. Euro anzunehmen, sondern im Einzelfall zu prüfen. Zudem begrenzte das Gericht die Anforderungen an Nebenangebote. Die fehlende Angabe von Mindestanforderungen an Nebenangebote verstößt demnach nicht gegen das Diskriminierungsverbot, da für alle Unternehmen insoweit die gleichen Bedingungen gelten. Die auf Schadensersatz gerichtete Klage eines Wettbewerbers gegen die Wertung eines Nebenangebots blieb daher ohne Erfolg.

Praxistipp

Diese Entscheidung zeigt Grenzen der EU-rechtlichen Anforderungen an Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich auf. Die Leitlinien der europäischen Rechtsprechung ergeben sich auch aus der einschlägigen Mitteilung der EU-Kommission (ABl. C vom 1.08.2006, Nr. 179, Seite 2 ff.).

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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