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Service, Nachrichten
17.11.2015, Deutschland

DGB zur Vergaberechtsreform

Nach Ansicht des DGB werden die Chancen der neuen europäischen Vorgaben nicht ausreichend genutzt.

In einer Stellungnahme äußert sich DGB Vorstandsmitglied Stefan Körzell zur öffentlichen Auftragsvergabe und dem damit verbundenen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts der deutschen Bundesregierung. Nach Auffassung des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) hat es der öffentliche Auftraggeber in der Hand, „dass ihre Auftragnehmer sich an soziale und ökologische Standards bei der Auftragserfüllung halten“. Der Gesetzestext bleibe jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. Im vorliegenden Gesetzentwurf sei bei den Grundsätzen der Vergabe auf eine entsprechende Klarstellung verzichtet worden, wenn es darum geht „bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten“. Der DGB hält es für wünschenswert, „dass nationale und internationale Rechtsvorschriften sowie nach dem Tarifvertrags- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge als Grundsätze der Vergabe aufgenommen werden“. Es fehle im dem Entwurf zudem ein ausdrücklicher Hinweis auf die ILO-Kernarbeitsnormen.

Verstoße ein Bieterunternehmen gegen das Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht wäre es nach Ansicht des DGB zwingend notwendig, dieses vom Vergabeverfahren auszuschließen. Der Gesetzesentwurf sieht jedoch lediglich eine freiwillige Regelung vor. „Die Richtlinie lässt den nationalen Gesetzgebern die Wahl, ob sie die Gründe für einen Ausschluss der Anbieter dem Ermessen der Auftraggeber überlassen oder diese bindend verpflichten. Leider bleibt auch der niedrigste Preis als Kriterium für den Zuschlag weiterhin zulässig, da die sozialen Kriterien nicht zwingend zu berücksichtigen sind.“, so Körzell.

Kritisch sieht zudem der DGB die Vorgaben an die Länder. „Die Gewerkschaften haben dafür gekämpft, dass in allen Bundesländern Landestariftreuegesetze gelten. Nur Sachsen und Bayern verweigern sich noch. Auch wenn die Länder keine einheitlichen Regelungen getroffen haben und sich die jeweiligen Gesetze qualitativ unterscheiden, so sollten dennoch ihre geltenden Handlungsoptionen keinesfalls eingeschränkt werden. Dies muss mindestens in der Gesetzesbegründung klargestellt werden, besser aber noch im Gesetz selbst.“, fordert Körzell.

Auch die Subunternehmer müssen sich, nach Auffassung des DGB, bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen an die die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen halten. Hierfür sollten im Gesetz geeignete Maßnahmen aufgeführt werden, wie Kontrolle und mögliche Sanktionen gestaltet und ausgeführt werden. Die öffentlichen Auftraggeber sollten dazu verpflichtet werden, „wirksame Kontrolle durchzuführen, um die Einhaltung der vergaberechtlichen Pflichten zu überprüfen“.

Nach Ansicht des DGB „vergibt sich Deutschland die Chance, in der Umsetzung der Strategie `Europa 2020´ die Vorreiterrolle für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu übernehmen“.

Quelle: Beitrag von Stefan Körzell, erschienen in einblick 20/2015 vom 16.11.2015

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