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Service, Nachrichten
12.11.2013, Niedersachsen

Neues Vergabegesetz für Niedersachsen

Ab dem 1. Januar 2014 gilt in Niedersachsen ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz, das einen verbindlichen Mindestlohn beinhaltet.

Ende Oktober beschloss der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen das „Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“, kurz das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz. Der Landtag folgte damit unverändert einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz im Dezember im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird und so zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.

Die Neuerungen im Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen

Die wichtigste Änderung gleich zu Beginn: Die Anwendung des Gesetzes umfasst sowohl Bau- als auch Liefer- und Dienstleistungen, gilt aber nicht für Auslobungen von Baukonzessionen und freiberufliche Leistungen. Sobald Investitionen oder Anschaffungen im VOB– und VOL-Bereich ein Volumen von mindestens 10.000 Euro betragen, dürfen nur noch jene Unternehmen den Zuschlag erhalten, die ihren Mitarbeitern entweder den für Ihre Branche gültigen Tariflohn oder einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen. Die Kontrolle der Einhaltung des Tarifs- bzw. Mindestlohns obliegt den Vergabestellen. Diese Verpflichtung wird verschärft. Die Vergabestelle muss bei Verstößen etwa die Staatsanwaltschaft informieren. Neu ist auch, dass das Gesetz ebenso den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs umfasst. Zudem sollen bei öffentlichen Aufträgen der Umweltschutz und soziale Kriterien stärker berücksichtigt werden, so dass bei der Leistungserbringung umweltverträgliche Kriterien gefordert werden können. Des Weiteren werden Präqualifizierungssysteme anerkannt und die Kalkulation eines unangemessenen niedrigen Angebots kann überprüft werden.

„Mittelstandsfeindliches Gesetz“

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPD und den Grünen beschlossen. Heftige Kritik gab es dabei aus den Reihen der CDU und der FDP. Die FDP-Wirtschaftspolitikerin Gabriela König sieht in dem Vergabegesetz „ein rot-grünes Geschenk an die Gewerkschaftslobbyisten“. „Das neue Gesetz hängt wie ein Betonklotz am Hals von Verwaltungen, Auftraggebern und Unternehmen. Es ist teuer, kompliziert und überflüssig. […] Das ist Klientelpolitik, von der große Unternehmen profitieren werden, während kleine Firmen dabei über die Klinge springen! […] Schon heute beteiligen sich kaum noch kleine Firmen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand. In Zukunft werden es noch weniger sein. Rot-Grün setzt auf ein zutiefst mittelstandsfeindliches Gesetz.“, sagte sie in der Landtagsdebatte. Der Niedersächsische Landkreistag sieht durch das neue Gesetz eine hohe und kostenintensive Bürokratie auf Niedersachsen zu kommen. Zudem hält der Landkreistag das Vergabegesetz für kein Instrument, um grundlegende sozial- und umweltpolitische Problemstellungen zu lösen. Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, der laut dem wirtschaftspoltischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Karl-Heinz Bley „zahlreiche Verbesserungsvorschläge für Wirtschaft und Kommunen enthalten hat“, wurde abgelehnt. Zudem seien die „durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten mit keinem Cent in den Haushaltsberatungen berücksichtigt“. Diese Mehrkosten, die durch erhöhten Verwaltungsaufwand und Verteuerung der Vergabeverfahren kurzfristig entstehen, sollen sich nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände auf etwa 70 Millionen Euro belaufen.

„Fairerer Zugang zu öffentlichen Aufträgen“

Während die einen harsche Kritik an dem Vergabegesetz äußern, sind die anderen mehr als zufrieden. SPD-Wirtschaftsminister Olaf Lies sieht darin einen „großen gemeinsamen Erfolg rot-grüner Landespolitik“, der deutlich bessere Bedingungen und mittelständischen Unternehmen einen faireren Zugang zu öffentlichen Aufträgen schafft. Die Grünen-Politikerin Maaret Westphley betonte in ihrer Rede an den Landtag: „Unser wichtigstes Ziel mit diesem Gesetz ist, Lohndumping im öffentlichen Auftrag zu verhindern. Wir haben uns dafür entschieden, nur den Lohn und nicht weitere tarifvertragliche Regelungen einzufordern. […] Mit einem Mindestlohn über das Landesvergabegesetz schöpfen wir unseren Spielraum aus.“

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