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Service, Nachrichten
01.08.2013, Schleswig-Holstein

Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft

In Schleswig-Holstein gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen seit heute das Tariftreue- und Vergabegesetz.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) ist verpflichtend bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land, die Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber. Das Gesetz ersetzt damit die vergaberechtlichen Regelung des Mittelstandsförderungsgesetz. Das Gesetz muss für alle öffentlichen Vergabeverfahren angewandt werden, die seit dem 1. August beginnen. Ziel des Gesetzes ist es, den Mindestlohn von 9,18 Euro die Stunde zu sichern und einen fairen Wettbewerb zu garantieren. So sind bei Angebotsabgabe Nachweise über die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindeststundenentgelts gefordert oder, sofern in der jeweiligen Branche bereits ein fester Tarif besteht, Belege für die Zahlung der vereinbarten Tarife abzugeben. Zudem ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung Teil des Angebots. Auch müssen ab sofort ökologische und soziale Aspekte in der Beschaffung von Land und Kommunen stärker Berücksichtigung finden. Die Verwaltung ist aufgefordert, die Angaben der Unternehmen zu überprüfen. Falschangaben oder Vertragsverstöße können dann teuer werden. Stimmen etwa die Angaben durch das Unternehmen nicht, können Bußgelder bis 50.000 Euro verhängt werden. Bei größeren Vergehen kann das Unternehmen bis zu drei Jahren von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden oder der bereits vergebene Auftrag wird fristlos gekündigt. In Zukunft soll zudem die Prüfung der Verwaltung durch einen Blick in das neue Vergabe- und Korruptionsregister, ob hier die Firma bereits aufgeführt ist, ergänzt werden. Diese Datenbank ist noch nicht vorhanden, aber bereits angekündigt. Wie auch in Nordrhein-Westfalen soll das TTG durch Rechtsverordnungen begleitet werden. Diese sind aber voraussichtlich erst im Oktober komplett verabschiedet. Bis dahin stellt das Wirtschaftsministerium des Landes Anwendungshinweise zur Verfügung.

Anwendungshinweise zum TTG stehen auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie in Schleswig-Holstein zum Herunterladen bereit.

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