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Service, Nachrichten
19.02.2016, Baden-Württemberg

VK bestätigt Zuschlag

Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Entscheidung des Landes im Wettbewerb um den Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz 1 bestätigt.

Demnach war die Vergabe an die Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio sowie der Ausschluss eines konkurrierenden Unternehmens wegen der Nichteinhaltung von Vergabekriterien rechtmäßig, wie das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) mitteilte.

Nach der Vergabeentscheidung vom 17. November 2015 sollen in dem in drei Lose unterteilten Netz 1 die zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 und Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, die deutsche Tochter des britischen Unternehmens Go-Ahead, den Zuschlag für die Lose 2 und 3 zugeschlagen bekommen.

Bei dem Wettbewerbsverfahren hatten die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 sehr eng beieinander gelegen. Ein Bieter musste wegen der Nichteinhaltung von Mindestkriterien vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dabei ging es um die Kalkulation des Zuschussbedarfs im ersten Jahr nach Inbetriebnahme des Netzes sowie um weitere Kalkulationsschritte im eingereichten Angebot. Ein weiterer Bieter wurde ebenfalls wegen eines Verfahrensfehlers vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Verkehrsminister Hermann erklärte: „Der Ausschluss des günstigsten Bieters in allen drei Losen war unumgänglich, da er zwingende Anforderungen an die Kalkulation, die für alle Bieter gelten, nicht eingehalten hat. Die klare Entscheidung der Vergabekammer zeigt, dass unsere sehr sorgfältig geprüfte und von verschiedenen Experten bestätigte Auffassung richtig ist.“

Der Beschluss der Vergabekammer kann binnen zwei Wochen beim Oberlandesgericht Karlsruhe angefochten werden. Dies wäre dann die letzte Instanz.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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