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Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Vergaberechtsreform 2016.

Die Vergaberechtsreform 2016 wird grundlegende Änderungen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen mit sich bringen. Die VOF wird abgeschafft.

Die wenigen Vorschriften, die in die Vergabeverordnung aufgenommen werden sollen, regeln das durchzuführende Verfahren nur ansatzweise. Es wird neue Freiheiten für die Auftraggeber geben. So können Architekten- und Ingenieurleistungen nicht nur im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden, sondern auch im wettbewerblichen Dialog und gegebenenfalls im offenen Verfahren. Das System der Eignungsprüfung wird einer Neuordnung unterzogen. Vor diesem Hintergrund müssen sich sowohl öffentliche Auftraggeber als auch interessierte Bewerber mit den neuen rechtlichen Regelungen vertraut machen.

Folgenden Inhalte stehen im Mittelpunkt des Seminars:

  • Die Berechnung des Auftragswerts
  • Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose; neue Additionspflicht bei Fachlosen
  • Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe
  • Wahl der richtigen Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, offenes Verfahren)
  • Der Teilnahmewettbewerb, insbesondere die Neuregelungen zur Eignungsprüfung
  • Die Neuregelungen zum Nachfordern von fehlenden Unterlagen und Erklärungen
  • Taktische Gesichtspunkte bei der Aufstellung der Wertungskriterien, Eignungs– vs. Zuschlagskriterien
  • Zuschlagskriterium „Honorar“
  • was muss/darf der Auftraggeber vorgeben?
  • Der richtige Umgang mit Umbauzuschlag und mitzuverarbeitender Bausubstanzen
  • Unterschreitung der Mindestsätze durch Bieter
  • Über- und Unterangebote bei variablen Honorarbestandteilen?
  • Andere Zuschlagskriterien: u. a. Lösungsvorschlag/Konzeptidee, Arbeitsprobe, Projektteam, Verfügbarkeit, Ortsnähe und örtliche Präsenz, Kommunikationskultur, Herangehensweise an das Projekt, Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten
  • Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

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